Zahn

Damit Sie auch morgen noch…

Vorsorge ist besser als Zahnbehandlung oder -ersatz. Eine regelmäßige Kontrolle und Prophylaxe, wie z. B. die professionelle Zahnreinigung, können schwerwiegende Erkrankungen des Zahnapparates und des Zahnfleisches verhindern helfen. Ein optimaler Tarif bietet deshalb hierfür entsprechenden Versicherungsschutz. Doch manchmal reicht Vorsorge allein nicht aus.

Guter Zahnersatz kann teuer werden. Eine sinnvolle und zweckmäßige Zahnversicherungsleistung sollte deshalb eine Erstattung von mindestens 80 % der Kosten vorsehen und keinerlei Einschränkung des Versicherungsschutzes für die Ausführung, das Material des Zahnersatzes und die Anzahl von erstattungsfähigen Implantaten vorsehen, um den Eigenanteil so gering wie möglich zu halten.

Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie können tariflich sehr individuell gestaltet sein. Zur Tarifstabilisierung gibt es bei den zahnärztlichen Leistungen oftmals einen zeitlichen (meist einige Jahre) und in der Höhe begrenzten Leistungsumfang (Zahnstaffel). Sind vertragliche Leistungsbegrenzungen vereinbart, sollten diese bei unfallbedingten Versicherungsfällen entfallen.

Es ist daher wichtig, bei Abschluss auf die Bedeutung der Zahnstaffel und deren unfallbedingten Entfall zu achten.

Zahnersatz in Vergleich GKV versus PKV

Anders als erwartet ist bereits heute jeder Bürger vor dem Zahnarzt wie ein Privatpatient zu sehen. Bereits im Jahre 2004 haben sich die Zahnärzte in Niedersachsen und Bayern geweigert nach gesetzlichen Vorgaben Leistungen abzurechnen.Konsequenz:

Bereits seit 2005 gelten sogenannte „Festzuschuss“-Regelungen„. Vereinfacht gesagt wurden bis 2004 zum Beispiel bei benötigten Kronen einfache Metallgusskronen verwendet. Deren Kosten beliefen sich auf beispielhafte 320,-€. Je nach Bonusheft erhielt der Patient seinen Zuschuss i.H.v. zum Beispiel 60% oder in diesem Fall 190,-€ Erstattung. Den Rest musste der Patient aus eigener Tasche bezahlen oder hatte eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen.

Seit  2005 erhält der Patient den gleichen Zugang zu hochwertigeren Lösungen. Die Rechnungen fallen damit regelmäßig deutlich höher aus. Bei einer Krone rechnet man mit ca. 2000,-€. Die gesetzliche Kasse erstattet weiterhin die gleiche Summe (Im Beispiel die 190,-€) – als Festzuschuß – wie vor dem Jahr 2005. Daher kann die Redewendung 60% heute nicht mehr auf den Rechnungsbetrag bezogen werden.

Private Tarife sehen generell mindestens echte 50% aus dem Rechnungsbetrag vor. Die allermeisten Anbieter bieten jedoch weitaus mehr Leistungen. Oft bis zu 80% oder gar 90% der tatsächlichen Kosten. Beachten Sie jedoch dass es in der privaten Welt umgekehrt zu Begrenzungen durch „Zahnstaffeln und Sachkostenlisten kommen kann.

Zahnstaffel

Einige Tarife sehen für die ersten Jahre der Vertragslaufzeit eine Kostenbegrenzung für zahnärztliche Leistungen vor (meist nur für Zahnersatz und Kieferorthopädie).

Summenbegrenzung für die gesamte Vertragslaufzeit

Einige Tarife sehen während der gesamten Vertragslaufzeit eine Kostenbegrenzung für zahnärztliche Leistungen vor (meist nur für Zahnersatz und Kieferorthopädie).

Unfallbedingte Kosten

Bei einigen Tarifen entfällt die Summenbegrenzung für unfallbedingete Kosten.

Heil- und Kostenplan

Ein Heil- und Kostenplan für zahnärztlich-prothetische Leistungen stellt eine geplante Zahnersatz- Versorgung und deren voraussichtliche Kosten detailliert dar. Er bildet den Therapieplan mit Kostenvoranschlag. Einige Tarife sehen bei einer Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplanes Erstattungsreduzierungen bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers vor.

Implantate

Ein Zahnimplantat ist ein in den Kieferknochen eingesetzter Fremdkörper. Durch ihre Verwendbarkeit als Träger von Zahnersatz übernehmen Zahnimplantate die Funktion künstlicher Zahnwurzeln. Hierbei werden sie im Allgemeinen (über ein Schraubgewinde) in den Kieferknochen eingedreht oder einfach eingesteckt.

Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne (Zahnfehlstellung).

Material- und Laborkosten

Für zahntechnische Material- und Laborkosten gibt es keine Gebührenordnung für die Abrechnung bei Privatpatienten. Einige Tarife enthalten besondere Regelungen bezüglich der Kostenerstattung. Die nach diesen Regelungen erstattungsfähigen Beträge können unterhalb der tatsächlich anfallenden Kosten liegen.

Professionelle Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung ist Bestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Die Vorsorge durch regelmäßige professionelle Zahnreinigung wird vom deutschen Zahnärzteverband empfohlen. Sie sollte alle sechs bis zwölf Monate durchgeführt werden. Durch die regelmäßige systematische Zahnreinigung kann das Parodontitis- und Kariesrisiko und damit die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung gesenkt werden.

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