Pränataldiagnostik
Pränatale Diagnostik umfasst Untersuchungen vor der Geburt, mittels derer festgestellt werden soll, ob bestimmte Erkrankungen oder Fehlbildungen beim Kind vorliegen.
Sozialpädiatrie
Sozialpädiatrische Zentren sind spezialisierte Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung zur Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Inhaltlicher Schwerpunkt der Sozialpädiatrischen Zentren sind Krankheiten, die Entwicklungsstörungen, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelische Störungen mit sich bringen oder bringen können.
Kindernachversicherung
Neugeborene und adoptierte Kinder können nach MB/KK im gleichen Umfang eines bereits versicherten Elternteiles versichert werden. Dies gilt für den gesamten Deckungsumfang einschließlich Selbstbehalte.
Höherwertigere Leistungen sind ohne Risikoprüfung und Wartezeiten nicht möglich. Für vor Geburt entstandene Anomalien und körperliche Gebrechen, besteht nach Rechtsauffassung einzelner PKV- Unternehmen kein Versicherungsschutz. Ebenso muss eine Vorversicherungszeit eines versicherten Elternteils von drei Monaten erfüllt sein, bevor der Annahmezwang des Versicherers greift.
Wichtige Spezialbehandlungen, wie z.B. Logopädie oder ärztliche Leistungen im Ausland sind – sofern diese Leistungen in den Tarifen der Eltern ausgeschlossen sind – auch bei den Kindern nicht versichert.
Es ist daher wichtig, bei Abschluss des Vertrages die Familienplanung und den hierfür gewünschten Versicherungsschutz zu berücksichtigen oder Tarife zu wählen, die einen höherwertigeren Versicherungsschutz für Kinder vertraglich garantieren.
Dreimonatige Vorversicherungszeit eines Elternteils
Nach den MB/KK besteht der Kontrahierungszwang zur Kindernachversicherung für den Versicherer unter anderem nur dann, wenn ein Elternteil mindestens 3 Monate beim Versicherer versichert ist. Es gibt Tarife, bei denen die dreimonatige Versicherungszeit des Elternteils nicht erforderlich ist, wenn die 3 Monate bereits beim Vorversicherer (GKV oder PKV) erfüllt wurden. In einigen Tarifen greift die Kindernachversicherung auch, falls Kinder innerhalb der drei Monate als Frühgeborene entbunden werden.
Versicherungsschutz des Neugeborenen
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Grundsätzlich darf der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein. Einige Tarife bieten die freie Wahl einer anderen Selbstbehaltsstufe an.
Haushaltshilfe
Einige Tarife leisten für die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe. Die Leistung wird jedoch von sehr unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig gemacht.
Beitragsbefreiung bei Elternzeit
Einige Tarife bieten während des Bezuges von Elterngeld die Befreiung von der Beitragszahlung.