3 Beiträge im Alter

Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Häufig hört man von den günstigen Beiträgen der Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch wie sieht es in der Praxis damit aus?

Zunächst muss man unterscheiden zwischen den etwas günstigeren „Pflichtmitgliedern“ und den bis zur Rente freiwillig versicherten Mitgliedern. Doch in beiden Fällen ergab sich mit der Gesundheitsreform 2004 eine erste dramatische Veränderung.

Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Um Mitglied in der KVdR zu werden, ist folgende Vorversicherungszeit als Voraussetzung notwendig:

  • mindestens 90 % in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (= gesamter Zeitraum seit erstmaliger Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag) als
  • Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Rentner freiwillig versichert und zahlt deutlich höhere Beiträge.

Das wird angerechnet:

  • Betriebsrente und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden mit dem Einheitsbeitragssatz und ggf. Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse fällig.
  • Auch die einmalige Auszahlung einer Kapitalleistung aus einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird herangezogen.
  • Gleichmäßig über 10 Jahre verteilt wird diese mit dem Einheitsbeitragssatz und ggf. Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse angerechnet. (Bis 2005 waren die Auszahlungen frei von Sozialabgaben).
  • Pflegeversicherung: Seit 2004 zahlen alle Rentner den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Der 50 %ige Zuschuss vom Rentenversicherungs-Träger entfällt. Den Zuschlag von 0,25 Prozentpunten für kinderlose Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen Rentner ebenso.
  • Werden mehrere Renten, z. B. Alters-, Witwen- oder Waisenrenten ausbezahlt, berechnet sich der Beitrag aus der Gesamtsumme.
  • Achtung: Die Leistungen der GKV wurden und werden laufend weniger. Was, wenn Sie diese benötigen? Nachversichern? Bedingt durch Gesundheitsfragen möglicherweise nicht mehr möglich… Und dann?
  • Gerade im Alter wird man schnell einmal krank und wünscht sich den besonderen Schutz. Daher sind Krankenhaus – Zusatzversicherungen unbedingt anzuraten. Sofern Sie diese noch erhalten (Gesundheitsfragen) doch auch deren Beiträge sind hinzu zu rechnen.
  • Wie werden sich die Beiträge und vor allem Leistungen in Zukunft (siehe Demografie) entwickeln?

Entwicklung der Beiträge in der KVdR Bis 1983 war die KVdR beitragsfrei! Seither sinken die Zuschüsse und steigen die eigenen Beteiligungen in der gesetzlichen Krankenkasse stetig. 

Ein Beipiel:

EinkommenKVdRFreiwilliges Mitglied
Gesetzliche Rente1500,- €123,- €123,- €
Betriebliche Altersvorsorge500,- €77,50 €77,50 €
Selbständige Tätigkeit200, €31,- €31,- €
Kapitalanlage 90.000 ,-€ verteilt auf 120 Monate750,- €116,25 €116,25 €
Zinseinnahmen250,- €-38,75 €
Mieteinnahmen800,-€-124,- €
Pflegepflichtversicherung57,57 €74,07 €
Haushaltseinkommen/ Beiträge4000,- €405,32584,57 €
Zusatzversicherungen
ambulant/ Stationär
134,41134,41
Gesamtaufwand539,73 €718,98 €
Zur Berechnung herangezogener Beitragssatz 15,5% (Zuschuss durch die staatliche Rentenversicherung 7,3%)

Günstig sieht anders aus! Und das ist erst der Anfang!

Multimedia & Externe Links

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Rentner und ihre
Krankenversicherung
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Krankenkassen berechnen Beiträge für Renten und Zusatzrenten
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Als Rentner in der privaten Krankenversicherung

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Anders als häufig erwartet müssen private Krankenversicherungen im Alter nicht zwangsläufig teurer sein als die Beiträge der GKV. Ganz im Gegenteil entfallen sogar einige Bausteine und damit deren Beiträge.

Viele Tarifbausteine entfallen und senken Ihre Prämie

  • Zunächst werden Ihre mitversicherten Kinder frühzeitig eigenständige Verträge abschließen und aus Ihrem Beitrag wieder herausfallen. Sparen Sie diese Gelder zuverlässig für Ihr zusätzliches Beitragsdepot.
  • Mit dem 60. Lebensjahr entfällt der "10% GZ"-Zuschlag. Nutzen Sie auch diese Ersparnis als weitere Absicherung.
  • Der Gesetzliche Zuschlag wird die Prämie ab dem 65. Lebensjahr vertragsbedingt zusätzlich stabilisieren.
  • Mit Beginn der Rente entfallen die Prämien für Tagegelder, welche als Verdienstersatz vereinbart waren.
  • Auch als PKV versichertes Mitglied erhalten Sie Ihren Zuschuss von der Rentenversicherung. (Allerdings erkennen Sie das nicht immer sofort. Denn diese Leistungen erhöhen lediglich die Rentenauszahlung.
  • Allein diese Faktoren senken die bisherige Prämie nachhaltig. Da Sie zudem Tarife mit Altersrückstellungen genutzt haben, sollten die Beiträge im optimalen Fall bereits oft niedriger ausfallen als bei exakter Betrachtung die vergleichbaren Beiträge der GKV.
  • Jetzt senken Sie Ihre Beiträge zusätzlich durch die angesparten Beitragsdepots.

Ergebnis:

  • Durch die stärkere Beitragsstabilität der hochwertigen PKV-Tarife mit Altersrückstellungen erleben Sie faktisch eine geringere Beitragserhöhung über die Gesamtlaufzeit.
  • Durch die Rücklagen und den Entfall verschiedener Bausteine wird die Prämie nochmals günstiger.
  • Der Leistungsumfang in der PKV gilt auch im Alter unverändert fort.
  • Denn genau jetzt brauchen Sie den hochwertigen Schutz, welcher in der GKV seit Jahren schmilzt.

Sonderfall negative Prämienentwicklung

Sie stellen sich die berechtigte Frage, wie der Ernstfall aussehen würde?

Angenommen Sie haben sich leider weder für einen beitragsstabilen Tarif entschieden, noch die Chance genutzt die Beitragsersparnisse speziell für die Krankenversicherungsbeiträge anzusparen, dann gibt es verschiedene Lösungswege.

  1. Hausinterne Umstellung nach §204. Wussten Sie, dass Sie das Recht haben auf neuere Tarife in der einmal gewählten Gesellschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung umzustellen? Oft sparen Sie alleine dadurch erhebliche Beiträge und manches mal gewinnt sogar der Tarif an weiteren Leistungen.
  2. Bei Tarifen welche vor 2009 abgeschlossen wurden gibt es das Recht auf Umstellung in den Standardtarif des PKV Verbandes. Leistungen der GKV aus dem Jahre 1991 (Damals war die GKV Leistungsmäßig noch hochwertiger…!)
  3. Seit 2009 hat jeder PKV Versicherte das Anrecht auf Umstellung in den Basistarif.

Sie kennen bereits Mitbürger die über hohe Beiträge klagen? 

Dann Bitten wir Sie:

  1. Prüfen Sie bitte, welchen Beitrag diese Personen wirklich bezahlen. Denn häufig wird über vermeintlich hohe Prämien geklagt, im direkten Vergleich zu einer GKV wird aber erheblich weniger bezahlt. Das ist kein Einzelfall!
  2. Teilen Sie diesen Menschen bitte mit, dass es jede Menge Umstellungsmöglichkeiten wie oben beschrieben gibt. Denn in der Regel wissen diese Versicherten nicht um Ihre Möglichkeiten und werden auch nur schlecht betreut oder glauben die gleichen Vorurteile wie beschrieben.

Garantieerklärung - Basistarif

Der Basistarif:

Seit 2009 ist der schlimmste anzunehmende Fall des PKV Versicherten, die Umstellung Ihres Versicherungsschutzes auf die Leistungen und den Beitrag der GKV.

In Härtefallen dem halbierten Beitrag des GKV Höchstbeitrages. Damit können Sie sich nicht schlechter stellen, als wenn Sie in der GKV geblieben wären…

Und wenn etwas schief ging? Nutzen Sie viele professionelle Lösungen!

05-08-2015 21-57-02

Weiterführende Informationen siehe: Multimedia (nächster Button) mit dem Link Tarifwechselrecht.

Multimedia & Externe Links

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Wir empfehlen hierzu die Variante 1-2 zu prüfen. Stimmt am ehesten mit den heute ermittelten Werten überein.
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Ein spannendes Ergebnis...
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Beitragsentwicklung-Vollversicherung-1974-bis-2014
Nicht das beste Ergebnis der Branche, aber noch immer erheblich stabiler...!
Achtung:
PKV behält Leistungen bei, GKV muss Leistungskürzungen zusätzlich einpreisen, dann erhebliche Beitragsdifferenz.
Weiterleiten WeiterleitenMAP Report
Durchschnittliche Beitragsanpassung 3,6%. Hierbei möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus unserer langjährigen Erfahrung auch Anbieter nicht teilgenommen haben. welche nachweislich sehr stabil waren und den Schnitt durchaus weiter senken könnten.
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Beitragskalkulation
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Aktiv gegen die Kostenspirale
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PKV Versicherte haben ein Recht auf Tarifwechsel nach §204.
Jetzt gibt es sogar einen speziellen Leitfaden
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für den Standardtarif
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Vergreisung kein Problem der PKV

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