1.2. Das Lebensphasen-Modell

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Das Lebensphasen-Modell

Eine Krankenversicherung begleitet Sie buchstäblich von der Wiege bis zur Bahre. Kinder werden ab der Geburt versichert – übrigens auch in der PKV, wie Sie später noch sehen werden. Und der Versicherungsschutz endet erst, wenn ärztliche Kunst keine Chance mehr hat gegen den Tod. „Eine Krankenversicherung“ haben wir ganz bewusst geschrieben. Denn es ist keineswegs immer dieselbe Versicherung, die durch Kostenübernahme für Ihre Gesundheit sorgt. Einmal PKV, immer PKV – das gehört zu den oben bereits angesprochenen Mythen, die ebenso verbreitet wie falsch sind.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet …

Das Zitat von Friedrich Schiller aus dem „Lied von der Glocke“ passt also nicht ganz. Trotzdem, idealerweise schließen Sie eine private Krankenversicherung für einen sehr langen Zeitraum ab und sind später nicht gezwungen, zu wechseln. Entweder zurück in die gesetzliche Versicherung, was kaum ein Privatpatient freiwillig tut. Die Leistungen würden sich genau dann verschlechtern, wenn es darauf ankommt – im fortgeschrittenen Lebensalter. Oder zu einem anderen PKV-Anbieter, weil sich der ursprünglich gewählte Vertrag als teurer Flop entpuppt. Der Rückschritt in die GKV ist in vielen Fällen gesetzlich vorgegeben und daher kaum vermeidbar. Der zweite Fall, Wechsel der PKV, erfolgt dagegen freiwillig und kann trotz gravierender Nachteile die bessere Lösung sein. Lieber ein Ende mit Schrecken – das ist der mindestens teilweise Verlust der Alterungsrückstellungen – als ein Schrecken ohne Ende, sprich eine Beitragserhöhung nach der anderen bei unzureichenden Leistungen. Gerne beraten wir Sie, ob ein solcher Schritt für Sie sinnvoll ist.

Noch viel lieber helfen wir Ihnen, diese Enttäuschung von Anfang an zu vermeiden. Das Wohlfeile zahlt man am Ende am teuersten – das Sprichwort gilt auch für die PKV. Mit professioneller Tarifanalyse stellen wir fest, ob ein scheinbar günstiges PKV-Angebot seriös ist. Dabei geht es nicht nur um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistungen. Es geht auch darum, wie der Versicherer finanziell aufgestellt ist, ob seine Kalkulation auskömmlich ist, ob genügend Neukunden dafür sorgen, dass der Bestand nicht überaltert. Wissen Sie, wie der Vers in Schillers Gedicht weitergeht? „Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.“ Mit neutraler, fachlich kompetenter Beratung, basierend auf langjähriger Erfahrung, sorgen wir für langfristige Freude statt Frust.

Einmal PKV, immer PKV?

Kommen wir noch einmal zurück auf den eingangs erwähnten Mythos. Wahr ist, dass die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sich über viele Jahre bemüht haben, den Rückweg von der PKV zu ihnen so steinig wie möglich zu gestalten. Verständlich, denn Rosinenpickerei schadete ihnen sehr. Und sie hatten Erfolg beim Gesetzgeber. Spätestens seit der Gesundheitsreform 2000, erarbeitet im Jahr zuvor von der Grünen Gesundheitsministerin Andrea Fischer, gibt es ab dem 55. Lebensjahr nur noch wenige Möglichkeiten, von der PKV in die GKV zu wechseln.

Haben Sie genau gelesen? Wir schreiben „ab dem 55. Lebensjahr“ und „wenige Möglichkeiten“. Es gibt also vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Reihe von Optionen, und auch später ist der Weg nicht gänzlich verbaut. Die Frage bleibt aber: Ist das der richtige Schritt? Über die Bezahlbarkeit einer PKV im Rentenalter werden wir später noch ausführlich reden, aber schon jetzt seien Sie beruhigt – die PKV ist keine Ursache für Altersarmut. Außerdem behalten Sie die besseren Leistungen, wenn es darauf ankommt.

Eintrittshürden für die Rentner-Krankenversicherung

Viele, die Ihnen zur Rückkehr in den Schoß der gesetzlichen Sozialversicherung raten, verschweigen ein wichtiges Detail: In den Genuss der günstigen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommt nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit in der GKV versichert war. Das ist die sogenannte 9/10-Regelung nach § 5 Absatz 1 Ziffer 11 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Alle anderen sind als Rentner freiwillig in der GKV versichert. Das bedeutet in der Regel einen höheren Beitrag bei Leistungen, die deutlich unter dem PKV-Niveau liegen. Sie entscheiden also nicht erst kurz vor Erreichen der 55, ob Sie lieber langfristig in der PKV bleiben oder zur GKV wechseln möchten. Diese Überlegungen sollten Sie bis zum vierzigsten Lebensjahr abgeschlossen haben, denn ungefähr in diesem Alter beginnt für viele Menschen die zweite Hälfte der Berufsarbeit. Sind ab dann nicht 90 % GKV-Zeiten vorhanden, ist der Weg in die KVdR versperrt.

Flexibilität ist Trumpf

Sie haben gelernt: Es gibt zwar einen (schwierigen) Weg zur GKV, er ist aber in vielen Fällen nicht sinnvoll, kann sogar zur teuren Fehlentscheidung werden, wenn die 9/10-Regel nicht erfüllt ist. Also doch für immer in der PKV verhaftet? Nein. Immer, wenn es finanziell eng werden könnte, sieht der Gesetzgeber ausdrücklich Rückkehrrechte oder sogar die Pflicht zum Wechsel vor. Und auch die PKV-Unternehmen tun alles, um ihre Vertragskonzepte passend zu machen für verschiedene Lebensphasen. Beispiele gefällig?

  • Studentische PKV: Nur sehr wenige Studenten erzielen unmittelbar nach Studienabschluss ein Einkommen, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Mit Aufnahme des Berufs tritt dann Versicherungspflicht in der GKV ein. Der PKV-Vertrag wird aufgehoben. Verloren geht dabei nichts, weil in der studentischen PKV keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Es gibt Fälle, in denen Versicherte nach Beendigung ihres Studiums in der PKV bleiben dürfen oder müssen. Das betrifft zum Beispiel Beamtenanwärter und Menschen, die sich nach dem Studium selbstständig machen.
  • Einkommensverlust und Arbeitslosigkeit: Sinkt das Einkommen eines Angestellten unter die Versicherungspflichtgrenze, etwa wegen Teilzeitarbeit, oder verliert ein PKV-Versicherter seine Arbeit und bezieht Arbeitslosengeld, darf er in die GKV wechseln. Es gibt aber die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Eine andere Option ist die Umwandlung der PKV in eine Anwartschaftsversicherung. Das sichert eine spätere Rückkehr zu günstigen Konditionen und ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Selbstständigkeit: Ähnlich können auch Selbstständige vorgehen. Für sie spielt die Versicherungspflichtgrenze zwar keine Rolle, weil sie stets von der Versicherungspflicht befreit sind. Aber ein zum Geschäftsstart niedriges Einkommen steht einer umfassenden Absicherung in der PKV möglicherweise im Wege. Sogenannte Optionstarife haben niedrige Beiträge bei eingeschränkten Leistungen, bieten aber die Chance, später ohne Gesundheitsprüfung in einen hochwertigen Tarif zu wechseln. Alternativ kann man auch mit einer Selbstbeteiligung beginnen, die später wegfällt oder reduziert wird.

Und wenn alle Stricke reißen? Dann gibt es in der PKV immer noch den Standardtarif und den Notlagentarif. Ganz ohne Versicherungsschutz lässt Sie Ihr privater Krankenversicherer nie zurück. Und übrigens – er fragt Sie auch nicht ständig nach Ihrem Einkommen, wie es die gesetzliche Krankenkasse tun muss. Was Sie verdienen, bleibt allein Ihr Geheimnis – der PKV-Beitrag ist davon unabhängig.