1.1 Zwischen Meinungen und Fakten

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Wissen, Halbwissen oder Meinung

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie ist ein Menschenrecht und in Deutschland durch das Grundgesetz garantiert. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung. Letztere ist nämlich nur zulässig, wenn sie wahr ist. Und genau hier liegt ein Problem, wenn es Fragen der Krankenversicherung geht.

Seriöse Medien stoßen an ihre Grenzen

Möchten Sie sich eine Meinung bilden, sollten Sie die Fakten kennen. Nur dann hat Ihre Meinung eine qualifizierte Grundlage. Fakten liefern Ihnen zum Beispiel Tageszeitungen, Fernsehen und Radio. Vermutlich fühlen Sie sich hier gut informiert. Im Gegensatz zum Thekengespräch und den Posts in sozialen Medien haben Sie hier eine seriöse Quelle – scheinbar. Das deutsche Sozialversicherungsrecht ist ein höchst komplexes Gebiet. Redakteure sind keine Fachleute in der Materie. Und selbst wenn sie sich gründlich einarbeiten und um Neutralität bemüht sind, wird es ihnen kaum gelingen, in dem ihnen zugebilligten Umfang eine komplette Darstellung zu liefern. Schon die Auswahl der – an sich zutreffenden – Fakten führt zu gefährlichem Halbwissen und beeinflusst Ihre Meinung.

Vorsicht bei Killerphrasen

„Das ist so.“ Ist Ihnen dieser Satz auch schon begegnet? Natürlich beinhaltet er kein Argument, er ist nicht einmal ein Scheinargument. Seien Sie also alarmiert, wenn Autoren, Politiker, Kollegen, Freunde, Familienmitglieder auf diese Weise ihre Kompetenz unter Beweis zu stellen versuchen. Hinterfragen Sie diese absoluten Wahrheiten kritisch. Vielleicht ist Wissen doch nur Halbwissen, ein Urteil eher ein Vorurteil.

Hinzulernen ist erlaubt

Auf unseren Seiten bereiten wir Fakten umfassend auf. Ja, der Zeitaufwand für das Lesen und Verstehen ist größer als bei einem oberflächlichen Artikel. Ihre Belohnung ist umfassendes Wissen und eine faktenbasierte Entscheidung zur Absicherung Ihrer Gesundheit. „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden.“ Das sagte Konrad Adenauer. Künftige Politiker-Generationen können davon lernen. Die Rente ist nicht so sicher, wie es Norbert Blüm von den Wahlkampf-Strategen der CDU in den Mund gelegt wurde. Eine gesetzliche Pflegeversicherung war nur so lange unnötig, bis die Landesregierung von Baden-Württemberg angesichts immer stärker belasteter Sozialkassen 1990 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundesrat einbrachte. Und auch zur Krankenversicherung existieren viel Mythen und veraltetes Wissen. Lassen Sie sich überraschen.