Das wichtigste Vorneweg:
Generell handelt es sich bei dem Angebot um einen
- Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes (FVRS) nach §28 inklusive des Privat-RS §26.
- (Alternativ lässt sich auch ein reiner Privat-RS nach §26 abschließen)
Diese Tarife lassen sich nicht nur mannigfaltig und sehr individuell an Ihre persönliche Situation anpassen, sondern bieten auf Grund der Erfahrung und Größe unseres Produktgebers „ARAG“ auch sehr viele Zusatzmöglichkeiten, welche es so am Markt sehr häufig nicht zu finden gibt!
- Wählen Sie zunächst zwischen der Komfort- oder Premiumvariante
Highlights für LOGO Deutschland Mitgliedern
Auf vielfache Anfrage von LOGO Deutschland Mitgliedern konnten wir zudem wichtige Produkt-Highlights mit der ARAG trotz einem deutlichen Preisnachlass von bis zu 25% vereinbaren:
- Als Versicherungsnehmer im FVRS für Heilberufe sind Sie auch in Ihrer Eigenschaft als Gutachter (z.B. vor Gerichten) und bei „begleitender Beratungstätigkeit“ (z.B. für Unternehmen) versichert.
- Ebenfalls gelten auch Verträge als Veranstalter von Vorträgen, Schulungen und Seminaren als versichert.
- Eine Besonderheit für Heilberufe besteht darin, dass der wichtige Regress-RS bereits im Baustein Sozial-RS eingebunden ist. (Dies gilt grundsätzlich auch im außergerichtlichen Bereich und bereits ab den Ein- und Widerspruchsverfahren)
- Es gibt keine Begrenzung der Versicherungssumme, wie es sonst im Regress-RS (500,- bis 1000,-€ vierteljährlich) üblich ist.
- Sie erhalten den vollen Nachlass auch dann, wenn die Bausteine Arbeitsrechtsschutz und /oder Verkehrs-RS nicht versichert werden sollen.
- Abrechnungsthemen mit den Kunden/Patienten sind je nach Rechtsproblem über das im §28 enthaltene Forderungsmanagement und / oder über den FVRS für Heilberufe umfangreich abgedeckt.
- Rechtstreitigkeiten mit Krankenkassen und / oder „Kassenärztlichen Vereinigungen“ wegen Leistungsabrechnungen sind über den Sozialrechtsschutz versichert.
Was man sonst noch wissen muss:
Versicherungssummen
Die Höhe der Versicherungssummen wurde im Markt in den letzten Jahren immer wieder angehoben. Leistungsstarke Produkte bieten
- Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe* oder
- Mindestens sollten jedoch Deckungssummen von 1.000.000 EUR je Versicherungsfall vereinbart werden.
* Für Teilbereiche können geringere Versicherungssummen gelten (z.B. Praxis-Vertrags-Rechtsschutz, Regress-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz).
Geltungsbereich
Leistungsstarke Produkte bieten heute Versicherungsschutz inzwischen weltweit. Sofern ein Rechtsstreit außerhalb Europas im geografischen Sinne entsteht wird der Versicherungsschutz sowohl in der Versicherungssumme und vielfach auch zeitlich eingeschränkt.
Wartezeiten
Wartezeiten bestehen heute bei leistungsstarken Produkten nur noch in wenigen Bereichen. Dazu gehören:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Praxis-Vertrags-Rechtsschutz
Selbstbehalte
Verschiedene Mindest-Selbstbehalte je Schadenfall sind heute marktweit üblich. Die Vereinbarung von Selbstbehalten führt auch zu deutlich geringeren Prämien und ist daher durchaus sinnvoll.
Verschiedene Versicherer haben inzwischen Modelle eingeführt, bei denen ein vereinbarter Selbstbehalt bis auf 0 EUR fallen kann, wenn keine Schäden auftreten. Im Schadenfall wird der Selbstbehalt dann teilweise wieder angehoben (ähnlich der Schadenfreiheitsrabatte in der Kfz-Versicherung).
Partiell wird bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch auf gewählte Selbstbehalte verzichtet.
Service und neue Leistungen
Rechtliche Probleme müssen nicht immer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Vielfach ist außergerichtlich eine Einigung möglich und manchmal hilft eine Beratung. Deshalb werden vermehrt zusätzliche Angebote und Leistungen in die Verträge integriert. Dazu gehören z.B.
- Telefonische Rechtsberatung über spezielle Hotlines
- Mediationsverfahren