Vermittlerinformation

Bekanntgabe nach EU – Vermittlerrichtlinie
Der Mandant hat ordnungsgemäß vor Beratungsbeginn eine schriftliche Information im Rahmen der Mitteilungspflichten zur EU-Vermittlerrichtlinie (Kanzleiabhängigkeit/ Adresse der Ombudsmänner/ Vermögensschadenhaftpflicht erhalten und die Daten zur Kanzlei erklärt bekommen. Zudem wurde er auf weitergehende Informationen auf vermittlerregister.org hingewiesen. Erst mit Abschluss eines Maklervertrages wird eine Beratung beauftragt und entsteht eine rechtsverbindliche Zusammenarbeit.
Ergänzende Mitteilungen
Hier handelt es sich um einen Versicherungsmakler nach § 34d (1) GewO. Registernummer: D-6RAW-KANHB-79

Der Mandant kann daher die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.org überprüfen.

Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.

Der Makler hat eine laufende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit mind. gesetzlichen Mindestsummen.

Schlichtungsstellen, die bei einem Streit angerufen werden können
Versicherungsombudsmann e.V., Prof. Dr. Günter Hirsch, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon: +49 800 369600 (kostenfrei), (weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsman.de)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Herr Heinz Lanfermann, Postfach 060222, 10052 Berlin

Telefon: +49 800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), (weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon: +49 228 4108-0 (weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])

Vergütung
Im Bereich der Vermittlung von Versicherungen und Altersvorsorgeprodukten obliegt es dem Mandanten (soweit technisch möglich) sich zwischen Provisionstarifen und provisionsfreien Nettotarifen zu entscheiden.

Im Fall der Vermittlung von Provisionstarifen erfolgt die Vergütung durch den Versicherer, mit dem unser Mandant einen Versicherungsvertrag abschließt.

Im Fall der Vermittlung von provisionsfreien Nettotarifen erfolgt die Vergütung durch den Mandanten.

Im Bereich der PKV wird uns der Mandant die Vergütung auf Honorarbasis schuldig. In diesen Fällen wird das Honorar jedoch regelmäßig durch eine entsprechende Provisionszahlung des Versicherers übernommen.

Beratungsumfang

Die Beratung bezieht sich ausschließlich auf das vereinbarte Thema. Andere Bereiche werden nicht gewünscht.

Ein greifbares Rechtsverhältnis bildet sich dennoch erst nach Unterzeichnung eines Maklervertrages.

Daher übernimmt die Kanzlei und damit verbundene Personen auch erst nach Abschluss eines Maklervertrages die Haftung für evtl. falsche oder fehlerhafte Informationen.

Der Mandant wurde darüber informiert, dass nur durch wahrheitsgemäße und vollständige Informationen seinerseits eine korrekte Beratung durchgeführt werden kann.

Dokumentationsverzicht

Der Mandant ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungs- und Dokumentationsverzicht auch in Teilbereichen während der Beratung nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Makler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.