Häusliche Krankenpflege / Krankenhausersatzpflege
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, die Gegenstand der Pflegeversicherung ist. Die Häusliche Krankenpflege umfasst:
„Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung“
Krankenhausersatzpflege um eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder die Dauer derselben zu verkürzen wenn eine Krankenhausbehandlung angezeigt aber nicht durchführbar ist
Palliativversorgung
Unter Palliativversorgung versteht man die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Hierzu gehört auch die Schmerztherapie im ambulanten und stationären Bereich. Patientinnen und Patienten werden insbesondere durch Ärzte, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt. Die Leistung wird benötigt für Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung, dass hierdurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen.
Hospize dienen der Sterbebegleitung. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, Sterbende umfassend zu versorgen. Im Hospiz bekommen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase eine umfassende Betreuung. Dabei spielt die Kontrolle der verschiedenen Symptome eine große Rolle, u. a. die Schmerztherapie. Außerdem werden Beratung und Trauerbegleitung für die Angehörigen angeboten.