Hilfsmittel

Hilfsmittel gehören zur Krankenversicherung…

Hilfsmittel sind nach ihrer Definition Gegenstände (sachliche medizinische Leistungen), die beeinträchtigte Körperfunktionen oder körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen.

Vollumfänglichen Versicherungsschutz bieten nur Versicherer mit einer umfassenden Aufzählung von kostenintensiven, existenziellen Hilfsmitteln oder einem sogenannten offenen Hilfsmittelkatalog (hier sind alle Hilfsmittel mitversichert).

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes ist darauf zu achten, dass keine Eingrenzung der Hilfsmittel (z.B. auf Einfach- oder Standardausführung) oder Summenbegrenzung (z. B. Rollstühle bis 650,– Euro) seitens des Versicherers vorgenommen wird. Bei der Wahl des Hilfsmittels sollte grundsätzlich nur die medizinische Notwendigkeit der Versorgung eine Rolle spielen.

Zusätzlich bieten einige Unternehmen ihren Kunden Unterstützung bei der Beschaffung von Hilfsmitteln über das hauseigene Gesundheitsmanagement an. Hier besteht neben der Beratung und Unterstützung bei der Wahl des richtigen Hilfsmittels auch häufig eine günstigere Bezugsmöglichkeit für die Kunden über bestehende Kooperationsverträge des Versicherers. Dies wirkt sich positiv auf die Leistungsausgaben und damit auf die Beitragsentwicklung aus.

Besonders wichtige Hilfsmittel:

  • Hör- und Sprechapparate, z. B. Hörgeräte, künstlicher Kehlkopf;
  • Kosten bei Hörgeräten bis zu 5000,– Euro je Ohr
  • Prothesen und Körperersatzstücke, z. B. Beinprothesen, künstliche Augen;
  • Kosten für eine Beinprothese bis zu 25.000,– Euro
  • Geh- und Stützapparate, z. B. Orthesen, Stützkorsett, Rollator;
  • Kosten für ein Stützkorsett bis zu 10.000,– Euro
  • Orthopädische Schuhe, Kosten bis zu 2500,– Euro je Paar
  • Krankenfahrstühle, Kosten bis zu 30.000,– Euro
  • Heimdialysegeräte, Kosten bis zu 150.000,– Euro je Jahr
  • Lebenserhaltende Hilfsmittel, z. B. Beatmungsgeräte; Kosten bis zu 10.000,– Euro je Hilfsmittel
  • Stomaversorgung, bei künstlichem Darmausgang; Kosten bis zu 6000,– Euro je Jahr
  • Blindenhund, Anschaffung und Ausbildung; Kosten bis zu 25.000,– Euro

Geschlossener oder besser offener Hilfsmittelkatalog

Hilfsmittel werden entweder aufgezählt (geschlossener Hilfsmittelkatalog) oder in einer beispielhaften (Hilfsmittel sind z.B.), beziehungsweise im optimalen Fall in einer offenen Formulierung (Es wird bezahlt.) genannt.

Tarife mit offenen Formulierungen beschränken sich nicht auf eine Aufzählung der versicherten Hilfsmittel. Somit sind auch durch medizinischen Fortschritt neu hinzukommende Hilfsmittel versichert. Auf Hilfsmittel, die nicht aufgeführt sind, besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Erstattungsanspruch. Der Versicherer darf für fehlende Hilfsmittel oder Hilfsmittelgruppen nicht leisten. Grundsätzlich sind Arzneimittel versichert. Dazu gehören keine Nährstoffe oder -lösungen.

Dies kann im Leistungsfall eine verheerende Wirkung mit existenziellen – finanziellen wie gesundheitlichen – Folgen verursachen, weil Hilfsmittel oft über einen längeren Zeitraum oder sogar lebenslang benötigt werden.

Es ist daher insbesondere aus wirtschaftlichen Erwägungen wichtig, den Leistungsanspruch für Hilfsmittel gewissenhaft zu prüfen.

Wir freuen uns auf Sie!

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kvpapst.de widerrufen.