Heilmittel

Krankengymnastik & Co

Zu den Heilmitteln gehören physikalische Anwendungen, wie z. B. Krankengymnastik, Massagen, Fangopackungen, sowie die Ergotherapie (Bewegungstherapie, z.B. nach schwerem Unfall oder bei Entwicklungsstörungen von Kindern) und die Logopädie (Sprachheilbehandlung bei Kindern oder bei Schlaganfallpatienten). Bei der Wahl des Versicherungsschutzes ist darauf zu achten, dass neben den ärztlichen Leistungen auch Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige von Heil- und Hilfsberufen (Krankengymnasten, Masseure, Ergotherapeuten und Logopäden) mitversichert sind, da der Versicherungsnehmer sonst nur einen rechtlichen Erstattungsanspruch auf Leistungen hat, die durch einen Arzt erbracht wurden.

Grundsätzlich ist die Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte versichert. Soll die Behandlung auch durch Logopäden, Ergotherapeuten oder andere Angehörige staatlich anerkannter Heilhilfsberufe (z.B. Physiotherapeuten, Masseur) versichert sein, so sollte dies auch in den Versicherungsbedingungen verankert sein.

Heilmittel sind beispielsweise:

  • Inhalationen
  • Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
  • Massagen
  • Hydrotherapie und Packungen
  • Wärmebehandlungen
  • Elektro- und Lichttherapie
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Physikalisch-medizinische Leistungen

Physikalisch-medizinische Leistungen nach Abschnitt E der GOÄ sind Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektrotherapie und Lichttherapie. Viele Tarife sehen Einschränkungen beim Leistungsumfang vor. Der tarifliche Leistungsumfang soll keine Begrenzung in der Anzahl von Behandlungen (Anwendungen) bzw. Verordnungen haben. Der Versicherungsschutz soll keine preislichen Einschränkungen vorsehen (wie z. B. ein Preisverzeichnis, preisliche oder prozentuale Begrenzung). Die GOÄ hat nur für die ärztliche Behandlung, nicht aber für die Behandlung z.B. durch Physiotherapeuten Geltung. Diese können ihre Preise selbst bestimmen. Ist die Kostenerstattung eingeschränkt, kann es auch hier zu ungewollten Eigenbeteiligungen kommen.

Logopädie

Logopädische Behandlung ist nur dann versichert, wenn sie auch in den Bedingungen genannt ist. Dadurch können Beeinträchtigungen der Sprache durch Erkrankungen wie z.B. Entzündungen, Karzinome oder Lähmungen im Bereich des Stimmapparates ausgeglichen werden. Der Versicherungsschutz soll keine preislichen Einschränkungen vorsehen (wie z. B. ein Preisverzeichnis, preisliche oder prozentuale Begrenzung).

Ergotherapie

Ergotherapeutische Behandlung ist nur dann versichert, wenn sie auch in den Bedingungen genannt ist. Sie kann bei den verschiedensten Krankheitsbildern eingesetzt werden, z.B. bei Amputationen, Multipler Sklerose, geistigen Behinderungen, aber auch bei psychischen Erkrankungen. Der Versicherungsschutz soll keine preislichen Einschränkungen vorsehen (wie z. B. ein Preisverzeichnis, preisliche oder prozentuale Begrenzung).

Podologie

Podologie ist nur dann versichert, wenn sie auch in den Bedingungen genannt ist. Sie umfasst präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Der Versicherungsschutz soll keine preislichen Einschränkungen vorsehen (wie z. B. ein Preisverzeichnis, preisliche oder prozentuale Begrenzung).

Wir freuen uns auf Sie!

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kvpapst.de widerrufen.