Transporte

Krankentransporte können teuer werden…

Es gibt ambulante und stationäre Transportkosten. Doch wann ist ein Transport notwendig? Dann, wenn der Patient nicht in der Lage ist, mit dem eigenen PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Arzt oder das Krankenhaus aufzusuchen. Sinnvoll ist im ambulanten Bereich die Übernahme der Kosten eines medizinisch notwendigen Transportes bei Gehunfähigkeit.

Es gibt aber auch Krankheitsbilder oder Behandlungsmaßnahmen, die nicht unweigerlich eine Gehunfähigkeit mit sich bringen und deshalb einen erweiterten Leistungskatalog für ambulante Transporte erforderlich machen (z.B. Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie).

Transporte zu ambulanter Behandlung

Die Musterbedingungen sehen keine Erstattung von Transportkosten vor. Einige Tarife sehen die Erstattung von Transportkosten unter bestimmten Voraussetzungen vor, wie z.B. bei:

  • Bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, welche die Fahrtauglichkeit einschränken (z.B. Magen- oder Darmspiegelung)
  • Notfällen oder Erstversorgung nach Unfall
  • Gehunfähigkeit
  • Dialyse und Strahlen- und Chemotherapie
  • Zur ambulanten Behandlung bei Schwerbehinderung aG / Bl / H oder Pflegestufe II / III

Transporte zu stationärer Behandlung

In den Musterbedingungen gibt es keine Vorgaben zur Erstattung von Transportkosten. Einige Tarife sehen die Erstattung für den Transport nur bis zum nächstgelegenen Behandler vor. Der nächstgelegene Behandler ist jedoch nicht immer der Geeignete.

Einige Tarife sehen in der Erstattungspflicht eine Entfernungsbegrenzung des Transportweges vor. Einige Tarife sehen die Erstattung nur für bestimmte Transportmittel vor. So können z.B. nur Fahrten, nicht jedoch Flüge im Rettungshubschrauber erstattungsfähig sein. Weiterhin gibt es die Einschränkung aufgrund preislicher oder prozentualer Begrenzungen bei der Erstattung.

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