Streit um Krankenversicherungs-Beiträge auf Betriebsrenten

12.4.2019 – Beschäftigte, die über eine Direktversicherung als Altersversorgung verfügen und – anders als Beschäftigte mit Riester-Rentenvertrag – auf die Kapitalleistung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, werden nicht unangemessen benachteiligt. Das hat das Bundessozialgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 1. April 2019 entschieden (B 12 KR 19/18 R).

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